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   OVG Nordrhein-Westfalen, 03.10.1963 - VIII A 309/62   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 03.10.1963 - VIII A 309/62 (https://dejure.org/1963,8048)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.10.1963 - VIII A 309/62 (https://dejure.org/1963,8048)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. Oktober 1963 - VIII A 309/62 (https://dejure.org/1963,8048)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1964, 1035
  • VersR 1964, 103
  • DVBl 1964, 683
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1997 - 5 A 4/96

    Ein Grundstückseigentümer hat keinen Kostenerstattungsanspruch gegenüber der

    vgl. im Ergebnis ebenso VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 25. Juli 1990 - 8 S 643/90 -, Natur und Recht 1992, 427 (428) für Giftfässer auf einem Grundstück (bestätigt von BVerwGE 89, 138); Brosche, DVBl. 1977, 235 für wilde Müllablagerungen auf einem Grundstück; offengelassen von Bay. VGH, Urteil vom 16. Oktober 1978 - Nr. 18 IX 77 -, BayVBl. 1979, 634; vgl. ferner OVG NW, Urteil vom 3. Oktober 1963 - VIII A 309/62 -, DVBl. 1964, 683 (684) für einen Ölunfall, ungeachtet der Eigentumsverhältnisse am Öl.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.06.1989 - 12 A 234/86

    Kostenerstattung nach Ölunfall

    Insofern wäre nach Intensität der Störungsauslösung, nach Nähe der Störungsquelle sowie nach der Zumutbarkeit entsprechenden Tätigwerdens sicherlich in der Regel zunächst auf den vorhandenen Verhaltensstörer, die Fa. B, zuzugreifen; eine vorrangige, drittunbesehene Inanspruchnahme des bloßen Zustandsstörers wie der Klägerin erwiese sich als übermäßig (statt anderer OVG Münster, DVBl 1964, 683 (684); VGH Kassel, NJW 1984, 1368 (1369); VGH München, NJW 1984, 1196 f.; BGHZ 54, 21 (24 ff.) = NJW 1970, 1416, sowie aus der Lit. etwa Fleischer, insb.
  • VG Osnabrück, 25.04.2003 - 2 A 27/02

    Auslaufen; Bodenverunreinigung; Ersatzvornahme; Gefahrenabwehrrecht; Schädliche

    Verursacher in diesem Sinne ist - mangels eigenständiger Definition dieses Begriffs im BBodSchG selbst - derjenige, der nach allgemeinen polizeirechtlichen Maßstäben als Verhaltensstörer (vgl. § 6 Abs. 1 NGefAG) anzusehen ist; dies wiederum ist nach der im Polizeirecht vorherrschenden Theorie der unmittelbaren Verursachung derjenige, der durch sein tatsächliches Verhalten die zeitlich letzte, die Gefahrenschwelle überschreitende Ursache für den Eintritt der Gefahr gesetzt hat (vgl. u.a. OVG Münster, U. v. 03.10.1963 - VIII A 309/62 -, DVBl. 1964, 683; OVG Hamburg, U. v. 27.04.1983 - OVG Bf II 15/79 -, DÖV 1083, 1016; weitere Nachweise bei Saipa, NGefAG, Stand: März 2002, Vorb. §§ 6-8 Rn. 2.1; Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Bd. IV, § 4 BBodSchG Rn. 21).
  • VG Ansbach, 18.09.1991 - AN 3 K 91.00275

    Errichtung von Stellplatzüberdachung; Inanspruchnahme eines Handlungs-und

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  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.07.1989 - 12 ( ) A 234/86

    Heranziehung zur Übernahme der Gesamtkosten einer umfangreichen

    Insofern wäre nach Intensität der Störungsauslösung, nach Nähe der Störungsquelle sowie nach der Zumutbarkeit entsprechenden Tätigwerdens sicherlich in der Regel zunächst auf den vorhandenen Verhaltensstörer, die Fa. Braune, zuzugreifen; eine vorrangige, drittunbesehene Inanspruchnahme des bloßen Zustandsstörers wie der Klägerin erwiese sich als übermäßig (statt anderer OVG Münster, DVBl. 1964, S. 683, 684; Hess. VGH, NJW 1984, S. 1369; VGH München, NJW 1984, S. 1196 f.; BGHZ 54, 21, 24 ff.; sowie aus der Literatur etwa Fleischer, Die Auswahl unter mehreren Polizeipflichtigen als Rechtsfrage, 1980, insb.
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